Warum ist die Absicherung von Gepäck, Technik und Sportgeräten sinnvoll?
Will man den Urlaub rundum genießen, packt man in der Regel das ein, was einem lieb und wichtig ist. Neben Lieblingskleidungsstücken kann das auch eine teure Kamera, ein Surfbrett, das Mountainbike oder ein Mitbringsel sein. Und geht davon etwas verloren, ist das nicht nur ärgerlich, sondern vor allem teuer. Mit der Gepäckversicherung von nexible sicherst Du Dich optimal ab.
Diese Fälle sind abgedeckt
Gepäckstücke, Sportgeräte oder Technik gehen während des Transports verloren.
Gepäckstücke, Sportgeräte oder Technik werden während des Transports beschädigt, sodass Reparaturkosten entstehen.
Dein Gepäck kommt mindestens 12 Stunden verzögert an. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten für notwendige Ersatzkäufe.
Du verlierst Kredit-, EC- oder Handykarte. In diesem Fall helfen wir Dir bei der Kartensperrung.
Alle Details findest Du in unseren Versicherungsbedingungen.
Lohnt sich die Reisegepäckversicherung für Dich?
Die Absicherung von Reisegepäck, Technik und Sportgeräten lohnt sich immer dann, wenn Dir Dein Gepäck wichtig ist und Du zusätzliche Kosten vermeiden willst. Besonders sinnvoll ist sie, wenn …
Du eigene Sportgeräte, z.B. Fahrräder oder ein Surfboard, dabei hast.
Dein Reisegepäck wertvolle Gegenstände enthält.
Du mit hochpreisiger Technik reist – z.B. einer Foto- oder Videokamera, oder einem Notebook.
Das Wichtigste im Überblick
Was ist vom nexible Reisegepäck-Schutz abgedeckt?
Versichert ist Dein Reisegepäck während Deiner Reise. Wenn Du innerhalb des Landes reist, in dem Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, dann muss die Entfernung zwischen Deinem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen.
Reist Du innerhalb des Landes, in dem Du Deine Arbeitsstätte hast, muss die Entfernung zwischen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als 50 km betragen. Hauptberufliche Außendiensttätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen Deinem Wohnsitz und Deiner Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Zum Reisegepäck gehören:
Dein persönlicher Reisebedarf
Sportgeräte
Geschenke
Reiseandenken.
Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Wir entschädigen Dich, wenn Dein mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:
Straftat eines Dritten.
Unfall des Transportmittels.
Feuer oder Elementarereignisse.
Wir entschädigen Dich, wenn Dein aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Voraussetzung ist: Das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam
eines Beförderungsunternehmens.
eines Beherbergungsbetriebes.
einer Gepäckaufbewahrung.
Weitere Informationen kannst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Was ist versichert, wenn Dein Reisegepäck verspätet ankommt?
Dein aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert befördert und erreicht den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Dir? Dann erstatten wir Dir Deine Auslagen für Ersatzkäufe bis zu 250,00 € je Person.
Du hast eine Kreuzfahrt gebucht? Und Dein Reisegepäck kommt so verzögert an, dass Du es nicht mit an Bord nehmen kannst? Dann erstatten wir bis zu 250,00 € je Person für Ersatzkäufe.
Was ist nicht oder nur eingeschränkt versichert?
Nicht versichert sind:
Schäden durch Vergessen; Liegen-, Hängen-, Stehenlassen; Verlieren
Brillen; Kontaktlinsen; Hörgeräte und Prothesen
Geld; Wertpapiere; Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa
Sportgeräte, einschließlich Zubehör, soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
Vermögensfolgeschäden
Schäden, die durch Deine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles entstehen. Hast Du den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, dann können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere Deines Verschuldens kürzen.
Eingeschränkt versichert sind:
Video- und Fotoapparate; Handys; Smartphones; Drohnen; EDV-Geräte; Software einschließlich Zubehör. Diese sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Sind sie als Reisegepäck aufgegeben, besteht kein Versicherungsschutz.
Schmucksachen und Kostbarkeiten. Diese sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (Beispiel: Safe) eingeschlossen sind. Oder wenn sie im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Wir leisten Entschädigung bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme.
Geschenke und Reiseandenken sind bis insgesamt 10 % der Versicherungssumme versichert.
Wie helfen wir bei Verlust von Reisezahlungsmitteln?
Wir stellen den Kontakt zu Deiner Hausbank her, wenn Du während Deiner Reise in eine finanzielle Notlage gerätst. Voraussetzung ist: Deine Reisezahlungsmittel wurden gestohlen, geraubt oder sind auf sonstige Art und Weise abhandengekommen.
Soweit es erforderlich ist, helfen wir bei der Übermittlung des von Deiner Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages.
Ist es uns nicht möglich, den Kontakt mit Deiner Hausbank innerhalb von 24 Stunden herzustellen, gewähren wir Dir ein Darlehen bis zu 500,00 €. Du musst den Betrag innerhalb eines Monats nach Auszahlung an uns zurückzahlen.
Wenn Du Deine Kredit-, EC- und Handykarten verloren hast, helfen wir Dir bei der Sperrung der Karten.
Wir haften nicht:
Für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung.
Für trotz Sperrung entstandene Vermögensschäden.
Wenn Du Deine Reisedokumente verlierst, helfen wir Dir bei der Ersatzbeschaffung.
Musst Du eine Selbstbeteiligung bezahlen?
Du hast einen Tarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen? Dann trägst Du einen Teil des Schadens selbst.
Dieser Eigenanteil beträgt 100,00 € je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.