Kann ich mich von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreien lassen?

Schwerbehinderte können von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit werden. Für die Befreiung muss die schwerbehinderte Person Versicherungsnehmer*in sein. Die Eintragung eines*r Zulassungsnebenbesitzers*in ist nicht möglich.