Alle Reiseversicherungen im Überblick – und warum Corona-Zusatzschutz Sinn macht
Auch wenn Ihre nächste Reise schon bestens durchgeplant ist: Nicht alles ist vorhersehbar. Ein privater Notfall, Krankheit oder gestohlenes Gepäck können den Urlaubsgenuss trüben. Deswegen gibt es Reiseversicherungen, die Sie gegen verschiedene Risiken absichern. Von der Reisekrankenversicherung über Gepäckversicherungen bis hin zur Reiserücktrittsversicherung – wir sagen Ihnen, welche Reiseversicherungen für Ihren nächsten Urlaub sinnvoll sind und warum Sie sich für einen Corona-Zusatzschutz entscheiden sollten.
Die Basics: Woran erkenne ich einen guten Tarif für meine Reiseversicherungen?
Ein guter Tarif lässt Ihnen immer die Flexibilität, die Sie brauchen. Bedeutet: Wenn Sie nur Ihr Gepäck absichern möchten, weil Ihnen das gerade wichtig ist, dann sollte es einen Tarif genau dafür geben. Dabei entspricht der Tarif im besten Fall genau Ihrem Risiko, damit Sie nicht zu viel zahlen. Außerdem sollten Sie immer die Wahl haben, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbehalt haben wollen. Bieten Versicherungen diese Flexibilität und Individualisierbarkeit, sind Sie der richtigen Reiseversicherung auf der Spur.
Welche unterschiedlichen Reiseversicherungen gibt es?
Je nachdem, wann Sie sich gegen was absichern wollen, stehen diese Reiseversicherungen zur Auswahl:
- Die Reisekrankenversicherung stellt sicher, dass Sie auch im Ausland medizinisch gut abgesichert sind – zum Beispiel, indem Sie unter anderem Behandlungskosten auffängt.
- Vor der Reise ist die Reiserücktrittsversicherung das Mittel der Wahl. Wenn Sie die Reise gar nicht erst antreten können, bleiben Sie dank der Versicherung nicht auf den Kosten sitzen.
- Sollten Sie während Ihrer Reise diese wieder abbrechen müssen, zahlt die Reiseabbruchversicherung für den entgangenen Spaß, damit Sie die Urlaubstage nachholen können.
- Eine Reisegepäckversicherung sichert Sie ab, wenn Ihr Gepäck abhandenkommt oder beschädigt wird.
- Sollten Sie auf Reisen einen Mietwagen nutzen und die Hauptversicherung sieht Selbstbehalt vor, macht eine Zusatzversicherung Sinn.
- Aktuell sind auch Corona-Zusatztarife eine dringende Empfehlung. Diese halten Ihnen den Rücken frei, wenn Corona bei Ihren Urlaubsplänen dazwischenfunkt.
Reiseversicherungen separat abschließen – ja oder nein?
Buchungsportale für Hotels und Flüge bieten oft Reiseversicherungen an, die Sie direkt mit Ihrer Buchung abschließen können. Der Vorteil: Sie brauchen sich nicht separat um die Versicherung kümmern und erledigen alles in einem Rutsch. Der Nachteil: Sie profitieren nicht immer vom günstigsten oder passendsten Tarif. Sollten Sie Versicherungen für Ihre Reise nachträglich abschließen, vergleichen Sie die Anbieter und beachten Sie die geltenden Fristen, damit die Versicherung im Ernstfall auch greift. Tipp: Bei der Reiseversicherung von nexible können Sie Ihre Absicherung sogar individuell zusammenstellen.
Reisekrankenversicherung: Die wichtigste Versicherung auf Reisen
Unverzichtbar, wenn es in den Urlaub oder auf Reisen geht: Die Reisekrankenversicherung. Dazu rät auch der Verbraucherschutz – auch bei Reisen innerhalb Europas.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, aber nur bis zu einer bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten. Kosten von privaten Gesundheitsdienstleister*innen werden häufig nicht erstattet. Dadurch können selbst in Ländern wie Österreich oder Italien Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen. Krankenrücktransporte werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen gar nicht übernommen, auch nicht innerhalb Deutschlands. Das Schöne an der Reisekrankenversicherung: Einen Teil der Kosten bekommen Sie sogar „zurück“, da die Versicherung anteilig steuerlich absetzbar ist.
Was sollte die Reisekrankenversicherung können?
Das Wichtigste zuerst: Eine gute Reisekrankenversicherung sollte eine unlimitierte Deckung bieten. Schließlich kann ein Krankenhausaufenthalt im Ausland, zum Beispiel in den USA, sehr teuer werden – mehrere 100.000 Euro sind hier keine Seltenheit. Besonderes Augenmerk bei der Auswahl der passenden Reisekrankenversicherung sollte der Klausel zum Rücktransport gelten: Manche Anbieter sichern nur einen „medizinisch notwendigen“ Rücktransport ab. Oft reicht das auch. Wenn Krankenhäuser im Ausland eine ebenso gute medizinische Versorgung bieten wie im Herkunftsland, ist auch ein Transport nicht nötig. Wenn Sie sich aber im Krankheitsfall zu Hause wohler fühlen würden – mit einer Sprache, die Sie verstehen und Freund*innen und Familie an Ihrer Seite – sollten Sie sich für die Option des „medizinisch sinnvollen“ Krankenrücktransports entscheiden. Achten Sie bei der Auswahl der Reisekrankenversicherung außerdem auf eine Notrufzentrale, die rund um die Uhr, sieben Tage die Woche zu erreichen ist.
Reiserücktrittsversicherung: Wann zahlt sie und wann muss ich sie abschließen?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn Sie Ihre Reise gar nicht erst antreten können. Zum Beispiel, wenn Sie krank werden oder eine Impfung nicht vertragen haben. Gut zu wissen: Die Versicherung zahlt auch, wenn eine nahestehenden Person betroffen ist. Wird zum Beispiel Ihre Oma, die gar nicht mit auf die Reise kommen wollte, krank und Sie wollen zu Hause bleiben, um Sie zu pflegen, können Sie die Reise stornieren und die Reiserücktrittsversicherung zahlt. Grundsätzlich macht die Versicherung besonders bei teuren Reisen Sinn oder wenn Sie mit der ganzen Familie auf Achse sind.
Heutzutage besonders wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn für Ihr Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Warum? Weil Sie grundsätzlich nicht in Länder reisen sollten, in denen eine so große Gefahr droht, dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Schließlich werden Reisewarnungen üblicherweise für Länder ausgesprochen, in denen entweder Krieg herrscht oder eine Naturkatastrophe wütet. Auch wenn Sie an COVID-19 erkranken und deswegen nicht reisen können, zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht. Wer sich für diesen Fall absichern will, brauch eine COVID-19-Zusatzversicherung – zum Beispiel von nexible.
Wie viel Zeit habe ich, um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen?
Grundsätzlich: So schnell wie möglich. Schließlich können Sie schon wenige Stunden nach Ihrer Buchung unglücklich stürzen und sich den Arm brechen – und somit reiseunfähig werden. Bei manchen Reisebuchungen fallen außerdem direkt mit der Unterschrift Stornokosten an – besonders oft bei Billigflügen. Entscheiden Sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung von nexible, haben Sie bis zu 14 Tage vor Reisebeginn Zeit, die Versicherung abzuschließen. Das ist besonders praktisch, da zu diesem Zeitpunkt bereits die höchsten Stornogebühren anfallen. Buchen Sie Last-Minuten und der Urlaub steht kurzfristig an, gelten die 14 Tage zwar nicht, Sie können die Versicherung aber trotzdem noch fix abschließen – im besten Fall direkt nach der Buchung.
Was beeinflusst den Preis meiner Reiseversicherungen?
Der Preis einer Reiseversicherung hängt von vielen Faktoren ab. Bei Reiserücktrittsversicherungen ist ausschlaggebend, wie teuer die geplante Reise ist. Auch die Frage nach Selbstbehalt beeinflusst die Kosten: Ist Ihre Reise teuer und Sie verzichten auf Selbstbehalt, haben Sie vermutlich die teuerste Versicherung – aber auch den besten Schutz.
Reiseabbruchversicherung: Wann wird wie viel ausgezahlt?
Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn Ihr Urlaub bereits gestartet ist, Sie die Reise aber vorzeitig abbrechen müssen. Dank der Versicherung bekommen Sie in der ersten Hälfte des Urlaubs den vollen Reisepreis zurück, in der zweiten Hälfte die Hälfte. Bei welchen Gründen für den Reiseabbruch gezahlt wird, steht in den Versicherungsbedingungen. Die häufigsten Gründe:
- Krankheit
- Dinge, die zu Hause geregelt werden müssen – zum Beispiel, wenn eine Flutkatastrophe dafür sorgt, dass Sie dringend zurück müssen.
Reiseabbruchversicherung oder Reiserücktrittsversicherung?
Während die Reiserücktrittsversicherung dann greift, wenn Sie die Reise vor Antritt stornieren, greift die Reiseabbruchversicherung, wenn Sie die Reise antreten aber vorzeitig beenden. Beide erstatten ganz oder teilweise den Reisepreis zurück und sollten je nach Risikoeinschätzung abgeschlossen werden. Sie ersetzen einander nicht, können einander aber gut ergänzen.
Corona-Reiseversicherung: Zusätzlicher Schutz in COVID-Zeiten
Die Corona-Pandemie hat nicht nur Einfluss darauf, wie und wohin wir reisen, sondern auch, mit welchem Risiko. Wer sich von Corona den Urlaub nicht vermiesen lassen will, sollte deswegen auf zusätzlichen Schutz über eine Reiseversicherung setzen. Dabei ist eine Reisekrankenversicherung am wichtigsten: Sollten Sie im Urlaub an Corona erkranken, deckt diese die medizinische Versorgung unbegrenzt ab – also auch Intensivstationen in allen Ländern der Welt. Das ist sogar schon im Grundschutz enthalten. Für die Reisekrankenversicherung brauchen Sie also keine Corona-Ergänzungen.
Die die Grundabsicherungen in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Pandemien ausschließen, würden sie nicht zahlen, wenn Sie an COVID-19 erkranken und deswegen nicht auf Reisen gehen oder vorzeitig zurückfahren müssten. Aber warum? Eine Reiseversicherung muss in „normalen“ Zeiten günstig für Kund*innen sein. Aus diesem Grund schließen Versicherer große Risiken aus. Um in der aktuellen Situation trotzdem abgesichert zu sein, buchen Sie einfach einen COVID-19-Zusatzschutz – zum Beispiel direkt über nexible. Dieser Zusatzschutz hebt den Ausschluss der Pandemie auf. Das heißt, auch wenn Sie an COVID-19 erkranken, bekommen Sie die Reisekosten zurück. Drüber hinaus können Situationen entstehen, in denen Sie zwar nicht krank sind, aber trotzdem nicht reisen können. So werden die Stornokosten bei persönlich und individuell durch eine Behörde angeordneter Quarantäne erstattet. Oder auch dann, wenn die Airline Sie wegen erhöhter Körpertemperatur nicht befördern will. In einer Reiseabbruchversicherung mit Corona-Zusatzschutz werden übrigens auch Kosten für ein Quarantänehotel übernommen.
Das müssen Sie im Ernstfall tun, damit die Versicherung zahlt
- Melden Sie Ihren Schadenfall unverzüglich. Bei nexible geht das ganz einfach 24/7 online.
- Legen Sie der Versicherung Ihren Versicherungsnachweis, Buchungsunterlagen, das ausgefüllte Schadensformular, Schadennachweise (zum Beispiel: Stornokostenrechnung), Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt, ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten etc. vor.
Reiseversicherung von nexible: Individueller Reiseschutz mit Extras
Wir haben uns für Ihre nächste Reise etwas ganz Besonderes ausgedacht: Die Reiseversicherung, die Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden können – dank fünf verschiedener Versicherungsbausteine. Und dabei gibt es noch ein bisschen „mehr“ Schutz als üblich:
- Reiserücktrittsversicherung (+ Rücktritt COVD-19)
Neben der „klassischen“ Reiserücktrittsversicherung können Sie sich auch in Sachen Corona absichern. Zusätzlich versichern wir Tickets für Veranstaltungen an Ihrem Wohnort – zum Beispiel, wenn ein Konzert ansteht und Sie krank werden. Eine Leistung, die Sie in keiner anderen klassischen Reiseversicherung finden.
- Reiseabbruchversicherung (+ Abbruch COVD-19)
Wird Ihr Urlaub während der ersten Hälfte des Reisezeitraums abgebrochen, erhalten Sie den kompletten Reisepreis zurück. In der zweiten Hälfte gibt’s den halben Reisepreis zurück. Obendrauf erstatten wir Ihnen die Kosten für Ihre neue Rückreise. Auch hier können Sie sich für zusätzlichen Corona-Schutz entscheiden, in dessen Rahmen wir sogar bis zu 1.000 Euro an Mehrkosten erstatten, wenn Sie Ihre Reise quarantänebedingt verlängern müssen.
- Reisekrankenschutz
Was hier drinsteckt ist unbegrenzter Schutz – weltweit. Natürlich auch bei COVID-19-Erkrankungen.
- Reisefahrzeug SB-Schutz
Kfz- oder Camper-Vermietungen in Urlaubsländern sowie Carsharing-Anbieter zu Hause belasten den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt. Und der kann unerwartet hoch sein. Deswegen übernehmen wir in diesen Fällen den Selbstbehalt bis maximal 3.000 Euro: Das versicherte Fahrzeug wird gestohlen oder das versicherte Fahrzeug wird durch Unfall, Vandalismus, Elementarereignisse oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt oder zerstört.
- Reisegepäckschutz
Geht Ihr Gepäck verloren, kommt es verspätet an oder wird beschädigt, sind Sie bei uns abgesichert. Wir helfen auch dann, wenn Reisezahlungsmittel verloren gehen. Das Besondere: Bei uns sind Sportgeräte nicht nur zu 50 Prozent, sondern zur vollen Versicherungssumme abgesichert. Sportgeräte, die in bestimmungsgemäßer Nutzung sind, sind nicht abgesichert.
nexible* ist der Experte für Versicherungen, die fair, digital und unkompliziert sind. Hier geht’s direkt zur Berechnung Ihres individuellen Reiseversicherungspakets.
*Die nexible Reiseversicherung ist ein Produkt des Risikoträgers ERGO Reiseversicherung AG
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